Marktbeobachtung kann an drei Stellen beginnen: bei einem Thema, bei einem Absender oder bei einer Plattform. Topic-First beginnt bei einem Thema oder Suchbegriff und fragt: Was wird gesagt, gleich von wem? Source-First beginnt bei festgelegten Quellen und fragt: Was sagt und plant dieser Marktteilnehmer? Platform-First beginnt bei einer Plattform und fragt: Was erscheint dort, etwa alle neuen Stellenanzeigen einer Region oder alle Ausschreibungen einer Branche?

Keiner der drei Ansätze ist falsch. Sie haben unterschiedliche Zielrichtungen und passen zu unterschiedlichen Aufgaben. Diese Website vertritt Source-First für die Frage, was bestimmte Marktteilnehmer selbst sagen. Dieser Text stellt alle drei nebeneinander: was jeder leistet, wo jeder an Grenzen stößt und wie sie zusammenarbeiten.

Die drei Ansätze unterscheiden sich im Startpunkt

Ansatz Frage Beginnt bei Typische Umsetzung
Topic-First Was? einem Thema oder Suchbegriff, gleich wer ihn verwendet und wo Keyword-Monitoring, Medienbeobachtung, Social Listening
Source-First Wer? festgelegten Absendern und deren eigenem Content Quellenliste mit den Kanälen jeder Quelle
Platform-First Wo? einer Plattform, deren Einträge einer Art man vollständig oder nach festen Feldern gefiltert verfolgt Stellenportale, Ausschreibungsportale, Register

Ein angenommenes Beispiel: Ein Hersteller von Messtechnik kann einen Alert auf einen Fachbegriff setzen und sieht, wo der Begriff neu auftaucht. Er kann die Newsletter und Karriereseiten seiner fünf wichtigsten Wettbewerber verfolgen und sieht, was diese ankündigen. Oder er verfolgt alle öffentlichen Ausschreibungen für Messgeräte und sieht, wer gerade kaufen will.

Eine Plattform ist ein Ort, an dem viele Absender Einträge derselben Art veröffentlichen und den ein Dritter betreibt. Ein Kanal ist das Medium einer bestimmten Quelle. Die Unternehmensseite eines Wettbewerbers auf LinkedIn ist ein Kanal dieser Quelle, LinkedIn als Ganzes ist eine Plattform.

Topic-First: festgelegt beim Thema, offen bei den Quellen

Topic-First legt fest, worüber man etwas erfahren will, und lässt offen, von wem. So beschreibt Google seinen Alert-Dienst: Man bekommt E-Mails, „wenn in der Google-Suche neue Ergebnisse zu einem Thema erscheinen“ (öffnet in neuem Tab). Medienbeobachtung wertet aus, was Redaktionen berichten, Social Listening, was Menschen über eine Marke oder ein Thema sagen. Die Begriffsseite Topic-First beschreibt die drei Verfahren genauer.

Die Stärke ist die Offenheit. Wer ein Thema in seiner Breite sehen will oder Akteure sucht, die er noch nicht kennt, kann keine Liste von Absendern vorgeben. George Day und Paul Schoemaker beschreiben in der Harvard Business Review, wie Mattel zwischen 2001 und 2004 20 Prozent seines Anteils im weltweiten Segment für Modepuppen an kleinere Rivalen verlor (öffnet in neuem Tab) und es nicht kommen sah. Solche Rivalen tauchen eher über ein Thema auf als über eine Liste bekannter Absender. In der Krisenkommunikation zählt gerade, was Dritte sagen; Mats Eriksson (2018) nennt Social-Media-Monitoring als eine von fünf Lehren (öffnet in neuem Tab) der Forschung dazu.

Eine Grenze liegt in der Sprache. Ein Suchbegriff kann mehrere Bedeutungen haben, und dieselbe Sache lässt sich mit verschiedenen Wörtern sagen. Das Lehrbuch von Manning, Raghavan und Schütze beschreibt, dass Synonymie den Recall der meisten Suchsysteme beeinträchtigt (öffnet in neuem Tab), und dass zwischen Genauigkeit und Vollständigkeit ein zufriedenstellender Mittelweg schwer oder unmöglich (öffnet in neuem Tab) zu finden ist.

Eine zweite liegt beim Absender. Weil die Quellen offen sind, entscheidet er nicht darüber, was gemeldet wird. Das gewinnt an Gewicht, wenn maschinell erzeugter Content zunimmt, wie es das Source-First Manifest in These 3 beschreibt. Thompson und Kollegen zeigen in den Findings of ACL 2024 (öffnet in neuem Tab), dass maschinell übersetzter Content geringer Qualität in ressourcenarmen Sprachen einen großen Teil des Web-Contents in diesen Sprachen ausmacht. Wie groß der Anteil maschinell erzeugter Texte am Web insgesamt ist, misst diese Studie nicht. Nach unserer Einschätzung kann eine Suche, die jeden Absender zulässt, solchen Content genauso nach oben spülen wie redaktionellen, sobald er das Stichwort enthält. Die Prüfung der Herkunft bleibt dann beim Leser.

Source-First: festgelegt beim Absender

Source-First dreht die Reihenfolge um. Man legt fest, welche Quellen zählen, also etwa Wettbewerber, Kunden, Verbände oder Behörden, und verfolgt deren eigenen Content auf ihren Kanälen. Der Fachverband AMEC nennt solche Kanäle „Owned media“ (öffnet in neuem Tab): Websites, Unternehmensblogs, Newsletter und Markenkonten in sozialen Netzwerken, die eine Organisation selbst besitzt oder kontrolliert. Das Source-First Manifest fasst die Haltung in vier Wörtern: „Track who, not what.“

Die Stärke ist der Absender. Wer wissen will, was ein bestimmter Marktteilnehmer sagt und vorhat, bekommt dessen eigene Aussagen, gleich welche Wörter darin stehen. Eine Produktankündigung im Newsletter eines Wettbewerbers kommt an, auch wenn sie kein Stichwort enthält. Warum das für Wettbewerbsanalyse den Unterschied macht, zeigt der Vergleich Quellen statt Stichworte.

Die Grenze ist die Liste selbst. Eine Quellenliste enthält nur, wen man kennt. Ein neuer Wettbewerber fehlt, bis ihn jemand aufnimmt. Quellen reden außerdem in eigener Sache: Eine Pressemitteilung ist Primärquelle, aber nicht neutral. Wie man eine Liste mit allen Kanälen jeder Quelle aufbaut und pflegt, beschreibt Source-First in der Praxis.

Platform-First: eine Plattform als Ganzes

Platform-First beginnt bei einem Ort, an dem viele Absender Einträge derselben Art veröffentlichen. Man verfolgt alle neuen Einträge einer Art, meist gefiltert nach festen Feldern wie Region, Branche oder Kategorie statt nach Stichworten. Ein angenommenes Beispiel: Ein Personalvermittler beobachtet Stellenportale, um zu sehen, welche Unternehmen gerade suchen. Eine Quellenliste beantwortet diese Frage nur für die Unternehmen, die schon darauf stehen. Vier Arten von Plattformen zeigen, wofür der Ansatz taugt.

Stellenportale: wer gerade sucht

Eurostat versteht Online-Stellenanzeigen als Veröffentlichungen von Arbeitgebern (öffnet in neuem Tab), die Bewerber mit bestimmten Fähigkeiten suchen. Sie liefern laut Eurostat ausführliche Angaben (öffnet in neuem Tab) über die zu besetzenden Stellen, die gesuchten Kompetenzen und Merkmale des Arbeitgebers wie Standort, Wirtschaftszweig und Art des Vertrags.

Die amtliche Statistik nutzt diesen Zugang. Eurostat hat 2020 mit dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) den Web Intelligence Hub (öffnet in neuem Tab) aufgebaut, der Anzeigen aus Jobportalen, Portalen der Arbeitsverwaltungen und von Personalvermittlern sammelt. Das Statistische Bundesamt entwickelt aus Stellenanzeigen von Jobportalen Indikatoren zur Arbeitskräftenachfrage (öffnet in neuem Tab). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat aus den Anzeigen der BA-Jobbörse einen Datensatz mit monatsgenauen Informationen für alle Berufe (öffnet in neuem Tab) erarbeitet.

Was dabei sichtbar wird, zeigt ein Beispiel von Eurostat: 2023 hatten Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungsleiter in der EU die höchste Rate an Online-Stellenanzeigen, 26,6 Prozent (öffnet in neuem Tab), gemessen als Zahl der Anzeigen je Beschäftigte.

Öffentliche Ausschreibungen: wer was beschaffen will

Öffentliche Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten müssen EU-weit bekannt gemacht werden. Die Vergaberichtlinie 2014/24/EU nennt in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2026 unter anderem 140 000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden und 216 000 Euro für subzentrale Auftraggeber (öffnet in neuem Tab). Die Bekanntmachungen gehen elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der EU und werden spätestens fünf Tage nach ihrer Übermittlung veröffentlicht (Art. 51). In Deutschland regelt das § 40 der Vergabeverordnung (öffnet in neuem Tab).

Veröffentlicht wird auf TED (Tenders Electronic Daily) (öffnet in neuem Tab), der Online-Fassung des Supplements zum Amtsblatt der EU. Laut TED erscheinen dort von Montag bis Freitag täglich über 3 000 Bekanntmachungen, die sich nach Land, Region und Branche durchsuchen lassen. Suchalarme und RSS-Feeds (öffnet in neuem Tab) lassen sich einrichten. Für die maschinelle Auswertung gibt es eine Search API ohne Anmeldung (öffnet in neuem Tab), in der Branche und Ausführungsort als strukturierte Felder vorliegen. Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen lassen sich auf service.bund.de (öffnet in neuem Tab) nach Leistung und Bundesland filtern, auch als RSS-Feed.

Patentregister: wer woran arbeitet

Patentanmeldungen werden in der Regel 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag veröffentlicht, europäische nach Art. 93 EPÜ (öffnet in neuem Tab), deutsche nach § 31 (öffnet in neuem Tab) und § 32 Patentgesetz (öffnet in neuem Tab). Das Deutsche Patent- und Markenamt beschreibt sein kostenloses DPMAregister (öffnet in neuem Tab) ausdrücklich als geeignet „für die regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte im Rahmen eines Monitoring“. Im Europäischen Patentregister lassen sich bis zu 5 000 Akten verfolgen (öffnet in neuem Tab), mit einer E-Mail bei jeder Änderung.

Registerbekanntmachungen: wer gründet, wechselt oder umzieht

Eintragungen ins Handelsregister werden nach § 10 HGB (öffnet in neuem Tab) durch ihre erstmalige Abrufbarkeit im elektronischen System bekannt gemacht. Anzumelden sind unter anderem die Gründung einer GmbH (§ 7 GmbHG (öffnet in neuem Tab)), jeder Wechsel in der Geschäftsführung (§ 39 GmbHG (öffnet in neuem Tab)) und die Verlegung des Sitzes (§ 13h HGB (öffnet in neuem Tab)). Das Registerportal der Länder (öffnet in neuem Tab) enthält die Register aller Bundesländer und die Registerbekanntmachungen.

Was eine Plattform zeigt und was nicht

Eine Plattform zeigt Einträge, nicht den ganzen Markt. Am besten untersucht sind die Grenzen bei Stellenanzeigen, weil die amtliche Statistik sie genau prüft.

Nicht jede Stelle steht online. Eurostat hält fest, dass Online-Stellenanzeigen nach Branchen und Berufen verzerrt sind (öffnet in neuem Tab): IT-Stellen werden eher im Internet veröffentlicht als Stellen in Metzgereien, Bäckereien oder im Einzelhandel. Das Statistische Bundesamt referiert frühere, dort nicht einzeln datierte Untersuchungen (öffnet in neuem Tab), nach denen zwischen 41 und 70 Prozent der Unternehmen ihre offenen Stellen auf Online-Jobportalen bekannt geben. Laut IAB-Stellenerhebung war 2025 bei 27 Prozent der Neueinstellungen (öffnet in neuem Tab) die Suche über eigene Beschäftigte oder persönliche Kontakte entscheidend (sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen ohne Auszubildende). Die OECD merkt an, dass auch andere Quellen Lücken haben (öffnet in neuem Tab).

Dieselbe Anzeige erscheint mehrfach. Eurostat nennt die mögliche Mehrfachzählung derselben Anzeige (öffnet in neuem Tab) auf mehreren Portalen. In Daten für Deutschland von Juli 2018 bis Juni 2023 lag der Anteil der Dubletten zwischen 1,6 und 7,5 Prozent (öffnet in neuem Tab).

Nicht jede Anzeige nennt den Arbeitgeber. In US-Daten der Jahre 2007 und 2010 bis 2015 fehlte der Name des Arbeitgebers in 40 Prozent der Anzeigen (öffnet in neuem Tab), vor allem bei Recruiting-Websites. In der BA-Jobsuche zählte das IAB für April 2019 bis Dezember 2023 50,8 Prozent der Stellenanzeigen zur Arbeitnehmerüberlassung (öffnet in neuem Tab). Arbeitgeber ist dort das Zeitarbeitsunternehmen. In welchem Betrieb die Arbeit anfällt, geht aus solchen Anzeigen nach unserer Einschätzung oft nicht hervor.

Eine Anzeige ist keine Einstellung. Online-Stellenanzeigen sind laut Eurostat nicht mit Stellenangeboten gleichzusetzen (öffnet in neuem Tab): Manche Arbeitgeber veröffentlichen Anzeigen, ohne die Stelle bald besetzen zu wollen, und eine Anzeige kann für mehrere Stellen stehen. Die OECD ergänzt, dass Anzeigen oft nicht sofort entfernt werden (öffnet in neuem Tab), wenn die Stelle besetzt ist.

Auch die anderen Plattformen haben ihren Zuschnitt: Ein Patentregister zeigt eine Anmeldung in der Regel erst nach 18 Monaten, EU-weit bekannt gemacht werden Aufträge erst ab den Schwellenwerten. Wer eine Plattform nutzt, sollte die Regeln kennen, nach denen sie gefüllt wird.

Rechtliche Grenzen beim systematischen Auslesen

Wer eine Plattform als Ganzes verfolgt, liest oft viele Einträge automatisch aus. Dafür gibt es Regeln.

Datenbanken sind geschützt. Wer wesentlich in eine Datenbank investiert hat, darf nach der EU-Datenbankrichtlinie die Entnahme wesentlicher Teile untersagen. Nach Art. 7 Abs. 5 (öffnet in neuem Tab) ist auch die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile unzulässig, wenn sie einer normalen Nutzung der Datenbank entgegensteht oder die berechtigten Interessen des Herstellers unzumutbar beeinträchtigt. In Deutschland regeln das § 87a (öffnet in neuem Tab) und § 87b UrhG (öffnet in neuem Tab).

Der Europäische Gerichtshof hat einen Fall zu Stellenportalen entschieden. In der Rechtssache C-762/19 (CV-Online Latvia) (öffnet in neuem Tab) ging es um eine Suchmaschine, die Stellenportale auf ihren eigenen Server kopierte und nach Art der Stelle und Arbeitsort durchsuchbar machte. Das Gericht sah darin eine „Entnahme“ und „Weiterverwendung“, die der Hersteller der Datenbank untersagen kann, sofern sie seine Investition beeinträchtigen. Hauptkriterium ist nach dem Urteil das Risiko, dass diese Investition nicht amortisiert werden kann. Zugleich erkennt das Urteil an, dass solche Suchmaschinen zu einer besseren Strukturierung der Information und zur Transparenz von Angeboten und Preisen beitragen.

Plattformen regeln den Zugriff selbst. Die Nutzungsbedingungen von Indeed (öffnet in neuem Tab) untersagen automatisierte Systeme wie Bots und Scraper ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis. Die Nutzungsbedingungen von StepStone (öffnet in neuem Tab) (Fassung vom 06.11.2025) untersagen Scraping, um Inhalte für einen anderen Zweck zu verwenden oder wieder zu veröffentlichen. Die Einsicht ins Handelsregister ist nach § 9 HGB (öffnet in neuem Tab) jedem „zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet“. Die Nutzungsordnung des Registerportals (öffnet in neuem Tab) erklärt systematische Abrufe zum Aufbau paralleler Register für unzulässig und erlaubt höchstens 60 Suchen oder Aufrufe pro Stunde. Espacenet (öffnet in neuem Tab) ist laut Europäischem Patentamt nicht für das Herunterladen großer Datenmengen gedacht, automatisierte Recherchen werden dort nicht unterstützt. Für eigene Anwendungen und Datenbanken bietet das Amt die Schnittstelle Open Patent Services (öffnet in neuem Tab) an (englisch).

Manche Plattformen laden zur Weiterverwendung ein. Die TED Search API richtet sich laut Dokumentation an Datennutzer und braucht keine Anmeldung (öffnet in neuem Tab). Nach dem rechtlichen Hinweis von TED in der Fassung von Juni 2024 sind die Bekanntmachungen frei weiterverwendbar, auch für kommerzielle Zwecke (öffnet in neuem Tab).

Welche Aufgabe, welcher Ansatz

Die Tabelle ist eine Einordnung auf Grundlage der Belege oben, keine Messung.

Aufgabe Passt am besten Ergänzt durch
Ein Thema in seiner ganzen Breite sehen Topic-First Source-First, sobald die wichtigen Absender feststehen
Neue, noch unbekannte Akteure entdecken Topic-First Platform-First: neue Namen in Registern, Ausschreibungen und Stellenportalen
Markenwahrnehmung, PR-Erfolgskontrolle, Krisenkommunikation Topic-First Source-First, um die Aussagen der Beteiligten im Original zu lesen
Was sagt und plant ein bestimmter Wettbewerber? Source-First Platform-First: Stellen, Patente und Registereinträge dieses Wettbewerbers
Wer stellt in einer Region oder einem Beruf gerade ein? Platform-First Source-First für die Karriereseiten ausgewählter Unternehmen
Welche Aufträge schreibt die öffentliche Hand aus? Platform-First Source-First für wichtige Auftraggeber
Wer meldet in einem Technikfeld Patente an? Platform-First Source-First für die Anmelder, die dabei auffallen
Gründungen, Wechsel in der Geschäftsführung, Sitzverlegungen Platform-First Source-First für die Unternehmen, die daraus relevant werden

Zusammenspiel: finden, verfolgen, gegenprüfen

Die drei Ansätze schließen sich nicht aus. Sie leisten am meisten, wenn jeder die Aufgabe übernimmt, für die er gebaut ist.

Von der Plattform zur Quelle. Platform-First zeigt, wer gerade einstellt. Dieses Unternehmen verfolgt man danach als Quelle; im Einzelnen beschreibt das der Vergleich Quelle oder Plattform?. Wei Shi nennt die offenen Stellen eines Wettbewerbers in der Harvard Business Review (öffnet in neuem Tab) „one of the clearest and most accessible signals of strategic intent“. Die Brücke liegt in der Anzeige selbst: Eurostat versteht sie als Veröffentlichung des Arbeitgebers, das IAB nutzt die Unternehmensbeschreibungen in den Stellentexten (öffnet in neuem Tab), um Anzeigen zu klassifizieren. Die IAB-Stellenerhebung fragt in Frage 43 das „Stellenangebot auf der eigenen Homepage“ und das „Stellenangebot in Internet-Stellenbörsen“ (öffnet in neuem Tab) als getrennte Suchwege ab.

Daraus ergibt sich eine Einordnung, die diese Website vorschlägt: Die Karriereseite eines Unternehmens ist ein Kanal dieser Quelle, das Stellenportal eine Plattform vieler Absender. Wörtlich steht diese Gegenüberstellung in keiner der genannten Quellen, sie stützt sich auf die Einzelbelege.

Vom Thema zur Quelle. Topic-First findet neue Namen. Bei jedem Treffer fragt man: Wer hat das gesagt, und gehört dieser Absender auf die Liste? Die Forschung zur Social-Media-Analyse führt das Entdecken als eigenen Schritt vor der Datenerhebung (öffnet in neuem Tab).

Von der Quelle zur Plattform. Umgekehrt lässt sich eine Plattform nach einer bekannten Quelle abfragen. DEPATISnet (öffnet in neuem Tab) erlaubt die Recherche nach Anmelder, im Europäischen Patentregister lassen sich einzelne Akten verfolgen. Ein angenommenes Beispiel: Ein Wettbewerber kündigt auf seiner Website eine neue Produktlinie an. Ob er dazu Stellen ausschreibt oder Patente anmeldet, zeigen die Plattformen. So lässt sich eine Aussage an weiteren Spuren messen.

Zwei Vergleiche gehen jeweils einem Paar genauer nach: Quellen statt Stichworte stellt Source-First und Topic-First gegenüber, Quelle oder Plattform? Source-First und Platform-First.

Jeder Ansatz hat seine Aufgabe

Topic-First passt, wenn das Thema feststeht und die Absender offen sind: um Neues zu entdecken und die Breite eines Themas zu sehen. Source-First passt, wenn es darum geht, was bestimmte Marktteilnehmer selbst sagen und vorhaben. Platform-First passt, wenn eine Plattform die Frage schon ordnet: wer einstellt, ausschreibt, anmeldet oder gründet. Oft führt die Antwort des einen Ansatzes zur Frage des nächsten.

Belege

  1. Google: Alert erstellen. Google Suche-Hilfe, ohne Datum. https://support.google.com/websearch/answer/4815696?hl=de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  2. Day, George S.; Schoemaker, Paul J. H.: Scanning the Periphery. Harvard Business Review, November 2005. https://hbr.org/2005/11/scanning-the-periphery (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  3. Eriksson, Mats: Lessons for Crisis Communication on Social Media: A Systematic Review of What Research Tells the Practice. Zusammenfassung des Autors beim Institute for Public Relations, 23.10.2018 (Originalartikel: International Journal of Strategic Communication 12 (5), S. 526–551, 2018). https://instituteforpr.org/lessons-for-crisis-communication-on-social-media-a-systematic-review-of-what-research-tells-the-practice/ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  4. Manning, Christopher D.; Raghavan, Prabhakar; Schütze, Hinrich: Introduction to Information Retrieval, Kapitel 9 „Relevance feedback and query expansion“. Cambridge University Press 2008. https://nlp.stanford.edu/IR-book/html/htmledition/relevance-feedback-and-query-expansion-1.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  5. Manning; Raghavan; Schütze: Introduction to Information Retrieval, Abschnitt 1.4 „The extended Boolean model versus ranked retrieval“. Cambridge University Press 2008. https://nlp.stanford.edu/IR-book/html/htmledition/the-extended-boolean-model-versus-ranked-retrieval-1.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  6. Thompson, Brian; Dhaliwal, Mehak; Frisch, Peter; Domhan, Tobias; Federico, Marcello: A Shocking Amount of the Web is Machine Translated: Insights from Multi-Way Parallelism. Findings of the Association for Computational Linguistics: ACL 2024, S. 1763–1775, August 2024. https://aclanthology.org/2024.findings-acl.103/ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  7. AMEC (International Association for Measurement and Evaluation of Communication): Glossary. Ohne Datum. https://amecorg.com/glossary/ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  8. Eurostat: WIH – OJA Data. Eurostat CROS, ohne Datum. https://cros.ec.europa.eu/wih/oja (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  9. Eurostat: Arbeitsmarktnachfrage nach IKT-Fachkräfte in Online-Stellenanzeigen (Titel so im Original). Experimentelle Statistiken, ohne Datum. https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/experimental-statistics/labour-market-demand-ict-specialists (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  10. Statistisches Bundesamt: Experimentelle Daten, Online-Stellenindex. EXSTAT, 05.07.2022. https://www.destatis.de/DE/Service/EXSTAT/Datensaetze/online-stellenindex.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  11. Stops, Michael et al.: „IAB-Kompetenz-Kompass“. Bereitstellung von Stellentext-Daten als strukturierter Datensatz. IAB-Forschungsbericht 1/2025. https://doku.iab.de/forschungsbericht/2025/fb0125.pdf (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  12. Eurostat: Which occupations are the most sought on the web? Eurostat News, 10.12.2024. https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20241210-2 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  13. Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, konsolidierte Fassung vom 01.01.2026, Art. 4, 49 bis 51. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02014L0024-20260101 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  14. Vergabeverordnung (VgV), § 40. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/__40.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  15. Amt für Veröffentlichungen der EU: About TED. Ohne Datum. https://ted.europa.eu/en/about-ted (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  16. Amt für Veröffentlichungen der EU: TED Help, My dashboard. Ohne Datum. https://ted.europa.eu/en/help/my-dashboard (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  17. TED Developer Docs: Search API. Ohne Datum. https://docs.ted.europa.eu/api/latest/search.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  18. Bundesverwaltungsamt: service.bund.de, Aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Ohne Datum. https://www.service.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  19. Europäisches Patentübereinkommen, Art. 93. Europäisches Patentamt, 17. Auflage, November 2020. https://www.epo.org/de/legal/epc/2020/a93.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  20. Patentgesetz (PatG), § 31. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__31.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  21. Patentgesetz (PatG), § 32. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/patg/__32.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  22. Deutsches Patent- und Markenamt: DPMAregister. Ohne Datum. https://www.dpma.de/recherche/dpmaregister/index.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  23. Europäisches Patentamt: Europäisches Patentregister. Ohne Datum. https://www.epo.org/de/searching-for-patents/legal/register (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  24. Handelsgesetzbuch (HGB), § 10. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__10.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  25. GmbH-Gesetz (GmbHG), § 7. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  26. GmbH-Gesetz (GmbHG), § 39. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  27. Handelsgesetzbuch (HGB), § 13h. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13h.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  28. Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen: Registerportal der Länder, Startseite. Ohne Datum. https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  29. Rengers, Martina; Hornik, Andrea: Daten zu Online-Stellenanzeigen im ESSnet WIN. WISTA Wirtschaft und Statistik 5/2024, S. 49 ff. Statistisches Bundesamt. https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2024/05/online-stellenanzeigen-essnet-win-052024.pdf?__blob=publicationFile (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  30. Kubis, Alexander: IAB-Stellenerhebung 1/2026: Online-Medien sind bei der Personalsuche auf dem Vormarsch. IAB-Forum, 08.06.2026, DOI 10.48720/IAB.FOO.20260608.01. https://iab-forum.de/online-medien-sind-bei-der-personalsuche-auf-dem-vormarsch/ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  31. Vermeulen, Wessel; Gutierrez Amaros, Fernanda: How well do online job postings match national sources in European countries? OECD Local Economic and Employment Development (LEED) Papers 2024/02, DOI 10.1787/e1026d81-en. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2024/03/how-well-do-online-job-postings-match-national-sources-in-european-countries_5e6fb2bd/e1026d81-en.pdf (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  32. Hershbein, Brad; Kahn, Lisa B.: Do Recessions Accelerate Routine-Biased Technological Change? Evidence from Vacancy Postings. NBER Working Paper 22762, Oktober 2016, überarbeitet September 2017 (begutachtete Fassung: American Economic Review 108 (7), 2018, DOI 10.1257/aer.20161570). https://www.nber.org/system/files/working_papers/w22762/w22762.pdf (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  33. Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, konsolidierte Fassung vom 06.06.2019, Art. 7. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01996L0009-20190606 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  34. Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 87a. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87a.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  35. Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 87b. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87b.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  36. Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil vom 3. Juni 2021, Rechtssache C-762/19, CV-Online Latvia, Rn. 19, 36 f., 41 f., 44 und Tenor. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62019CJ0762 (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  37. Indeed: Nutzungsbedingungen, Abschnitt D, Nr. 21. Letzte Aktualisierung 29.06.2026. https://de.indeed.com/legal (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  38. StepStone: Nutzungsbedingungen, Ziff. 4.3.4. Fassung vom 06.11.2025. https://www.stepstone.de/wp-content/uploads/2025/11/Nutzungsbedingungen_Stepstone_06.11.2025.pdf (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  39. Handelsgesetzbuch (HGB), § 9. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  40. Registerportal der Länder: Informationen, Aktuelle Nutzungsordnung, Ziff. 3, 5 und 6. Ohne Datum. https://www.handelsregister.de/rp_web/information/welcome.xhtml (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  41. Europäisches Patentamt: Espacenet. Ohne Datum. https://www.epo.org/de/searching-for-patents/technical/espacenet (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  42. European Patent Office: Open Patent Services (OPS). Englisch, ohne Datum. https://www.epo.org/en/searching-for-patents/data/web-services/ops (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  43. Amt für Veröffentlichungen der EU: TED Legal notice, Copyright notice. Fassung vom 11.06.2024, Archivkopie; die aktuelle Fassung war nicht abrufbar. https://web.archive.org/web/20240611154651/https://ted.europa.eu/en/legal-notice (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  44. Shi, Wei: What You Can Learn from a Competitor’s Job Postings. Harvard Business Review, 10.08.2026. https://hbr.org/2026/08/what-you-can-learn-from-a-competitors-job-postings (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  45. IAB: Fragebogen der IAB-Stellenerhebung, IV. Quartal 2025 (Papierfassung), S. 4, Frage 43. https://doku.iab.de/fragebogen/IABSE_Papier-Fragebogen_IV_2025.pdf (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)
  46. Stieglitz, Stefan; Mirbabaie, Milad; Ross, Björn; Neuberger, Christoph: Social media analytics – Challenges in topic discovery, data collection, and data preparation. International Journal of Information Management 39, S. 156–168, 30.04.2018, DOI 10.1016/j.ijinfomgt.2017.12.002. https://www.research.ed.ac.uk/en/publications/social-media-analytics-challenges-in-topic-discovery-data-collect/ (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 23.09.2026)
  47. Deutsches Patent- und Markenamt: DEPATISnet. Ohne Datum. https://www.dpma.de/recherche/depatisnet/index.html (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am 24.09.2026)

Autor: Dr. Karsten Richter, Geschäftsführer der Picasi GmbH. Die Picasi GmbH gibt diese Website heraus. Über diese Website